FREIE PLÄTZE: ab August 2024. Sie können sich gerne vormerken lassen

Wussten Sie schon ... ?


… dass alle Kinder ab einem Jahr das Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung haben und eine Kindertagespflegestelle besuchen dürfen, auch wenn die Eltern nicht arbeiten gehen?    

                                                        

… dass auch Kinder unter einem Jahr dieses Recht haben, wenn die Eltern berufstätig sind oder studieren?                                                (§24 SGB VIII)


… dass die Betreuung durch die Tagesmutter eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform ist?


… dass Eltern ein freies Wahlrecht haben ob Tagesmutterplatz oder Kindergartenplatz.


… wenn ein Geschwisterkind bereits in einer Betreuung ist, der Beitragssatz nur für ein Kind erhoben wird?


… dass ein Tagesmutterplatz genauso viel kostet, wie ein Kindergartenplatz?


… ist das Geschwisterkind 4 Jahre oder älter und besucht eine Kita, entfällt der Elternbeitrag komplett.  Die Betreuung ist dann für beide Kinder kostenfrei.